Förderergesellschaft
Wir engagieren uns für unsere Mitglieder
Wir verfügen über eine breite Mitgliederbasis aus vielen Bereichen, die wir durch die Bereitstellung unserer Informationsschriften und die Durchführung fachspezifischer Veranstaltungen unterstützen. Durch den Austausch unserer Mitglieder untereinander profitieren Sie zusätzlich.
300 Mitglieder | Stand: 27.11.2024
Fleischforschung stärken
Die Förderergesellschaft für Fleischforschung e.V. (FG) hat im Jahr 2019 drei verschiedene Projekte gefördert sowie ein Stipendium verliehen mit einem gesamten Fördervolumen von fast 80.000 €. Das gab Wolfgang Härtl, Vorstandsvorsitzender der Förderergesellschaft für Fleischforschung, am 2. Dezember 2020 bei der zum ersten Mal online durchgeführten Mitgliederversammlung bekannt. „Die Stellung der Fleischforschung muss in Deutschland zwingend gestärkt werden, das Metzgerhandwerk bis hin zur fleischverarbeitenden Industrie bedürfen praxisorientierter, innovativer Lösungen. Ohne die Unterstützung unterschiedlicher, interdisziplinärer Fachrichtungen sind Problemfelder von den einzelnen Unternehmen nicht zu lösen“, so Härtl.
Ein Schwerpunkt der Förderergesellschaft lag im Jahr 2019 bei Fragestellungen rund um den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration. Zum einen wurde an einem tierschonenden chirurgischen Verfahren zur Kastration geforscht, zum anderen wurde ein Projekt zu enzymatischen Abbauprozessen von Ebergeruch-Substanzen während der Herstellung von Fleischerzeugnissen gefördert. Letzt genanntes wird in diesem Jahr beendet.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens zum Geruchsabbau werden verschiedene Enzyme aus Speisepilzen isoliert, welche die für den Ebergeruch vorwiegend verantwortlichen Substanzen beim Herstellungsprozess von Fleischerzeugnissen abbauen. Das Max Rubner-Institut (MRI) Kulmbach bearbeitet dabei die technologischen Aspekte des Projekts, die Justus-Liebig-Universität Gießen (LCB) beschäftigt sich mit der Suche nach geeigneten Enzymen sowie deren Gewinnung und die Georg-August-Universität Göttingen (QTE) untersucht die Sensorik der Brühwürste sowie die Akzeptanz des Enzymeinsatzes. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz soll die wertschöpfende Verarbeitung von geruchsbelasteten Eberfleisch zu sensorisch einwandfreien Produkten ermöglicht werden.
Ziel der Untersuchungen durch den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD) zur Umsetzung der Lokalanästhesie war es, ein gesetzeskonformes Verfahren zur chirurgischen Kastration für Saugferkel zu erhalten. Dieses Verfahren wird in Dänemark und Schweden praktiziert. Dabei wurde die Reaktion der Ferkel nach der Kastration unter lokaler Anästhesie ausgewertet. Als schmerzhaft bekannte Teilschritte des Eingriffs wurden durch den Einsatz einer Kastrationskombizange miniert und vermieden. Diese chirurgische Kastration dauert bei routinierter und sauberer Durchführung für die Ferkel erfahrungsgemäß im Schnitt weniger als 10 Sekunden, was auch die Trennungszeit zwischen Sau und Ferkel deutlich gegenüber der Kastration per Allgemeinanästhesie verkürzt und folglich ein Plus an Tierwohl bedeuten würde.
Die Mitglieder nutzten im Anschluss der Präsentationen den regen fachlichen Austausch mit den Wissenschaftlern. Trotz der räumlichen Distanz bewerteten die Mitglieder und auch der Vorstand die momentan leider notwendige Online-Veranstaltung sehr positiv. Der Vorstand prüft derzeit inwieweit zukünftiger Austausch auch im digitalen Format für die Förderergesellschaft einsetzbar ist.
Die Förderergesellschaft für Fleischforschung e.V. ist ein gemeinnütziger Verein der sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert. Förderanträge und Stipendien können jederzeit bei der Geschäftsstelle beantragt werden, weitere Informationen dazu unter www.fg-fleischforschung.de im Internet.
Kulmbacher Buchreihe
Fast fünfzig 2-jährige Ausbildungskurse für landwirtschaftlich-technische Assistenten/Assis-tentinnen (heute agrartechnische Assistenten/Assistentinnen) wurden seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts in Kulmbach an der Bundesanstalt für Fleischforschung (seit 2004 Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel, Standort Kulmbach) durchgeführt. Die chemischen und einige physikalischen Methoden, die in der praktischen Ausbildung vermittelt werden, haben wir hier gesammelt und mit grundsätzlichen Aussagen zu den verwendeten Laborgeräten und Messmethoden ergänzt.
Dieses Handbuch erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und berichtet über die Analy-senmethoden, die üblicherweise bei der Fleisch(waren)analyse durchgeführt werden. Viele dieser Methoden sind denen des § 35 LMBG - oder neu § 64 des Lebensmittel-, Be-darfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) - analog. Dabei wird kurz das Prinzip und der Ablauf, z. B. chemische Reaktionsgleichungen der Methode, beschrieben und die notwendigen Chemikalien und Lösungen sowie die erforderlichen Geräte aufgelistet. Danach wird die Bestimmung für eine Person mit Fachwissen beschrieben und schließlich die Berechnung aufgezeigt. Auch die üblichen Analysenwerte werden oft erwähnt und die Abweichungen in ihren Ursachen besprochen. Sind analytische Probleme bekannt bzw. Störungen zu erwarten, werden diese ebenfalls angesprochen.
Wir hoffen mit diesem Band die in der Branche Arbeitenden, vor allem technische Kräfte, anzusprechen.
Den Kollegen aus dem Haus, die Beiträge zur Verfügung stellten, danken wir, ebenso wie Frau Renate Eichner für ihr kritisches Lesen und die Korrekturvorschläge. Frau Uta Fuchs hat die mühevolle Arbeit des Schreibens mit vielen Bildeinschüben dankenswerterweise übernommen.
Zum guten Abschluss danken wir der Förderergesellschaft der Fleischforschung Kulmbach, dass sie durch ihre finanzielle Unterstützung den Druck dieses Buches ermöglichte.
Karl-Otto Honikel, Erich Blüchel
im Sommer 2006
Deutschland begeht 2003 das Jahr der Chemie. In diesem Jahr jährt sich zum 200. Mal der Geburtstag von Justus von Liebig, der im 19. Jahrhundert einer der führenden Chemiker war, aber weit über diese Disziplin hinausschaute. Seine Erkenntnisse zur Agrikulturchemie bei Pflanzen und Tieren und seine Erkenntnisse zur Ernährung des Menschen und die Inhaltsstoffe der Nahrungsmittel waren Pionierarbeit. Auch Fleisch beschäftigte den großen Gelehrten. Es sei nur Liebigs Fleischextrakt erwähnt, der seinen Siegeszug im 19. Jahrhundert als Stärkungsmittel antrat und in der Zubereitung von Speisen eingesetzt wurde.
Fortschritte der Analytik und der Biochemie haben seither unser Wissen über Lebensmittel und Ernährung erheblich erweitert. Auch in den letzten Jahrzehnten wurde bei Fleisch weiter Forschung betrieben. Die Erkenntnisse, die in Band 2 der Kulmbacher Reihe von 1981 (Beiträge zur Chemie und Physik des Fleisches) von uns dargestellt wurden, sind wesentlich erweitert worden. Diese haben wir versucht in diesem Band 18 der Kulmbacher Reihe auf den neuesten Stand zu bringen und zu ergänzen. Wir haben uns bemüht, komplizierte neue Erkenntnise so einfach wie möglich darzustellen und damit der Praxis und Lehre ein weiteres Handbuch zur Verfügung zu stellen.
Kulmbach im Oktober 2003
Karl-Otto Honikel
Nachhaltigkeit oder vielleicht besser “sustainability” ist ein Begriff, der oberflächlich betrachtet farblos erscheint, der aber den Kern trifft. Was der Mensch bewirkt, muss die Erde langfristig aushalten können. Nachhaltigkeit ist damit nicht allein eine Aufgabe der Öko-Verbände, die die bisher beste Näherung an eine Lösung gefunden haben, sondern der Fleischwirtschaft insgesamt. Aus dieser Verpflichtung heraus greift der vorliegende Band
„Fleisch im Umfeld von Ökologie und Nachhaltigkeit“
überwiegend Themen auf, die bisher andernorts nicht in einen solchen Zusammenhang gestellt wurden. Dabei ist nicht eine abgehoben idealistische Sichtweise die Grundlage unserer Arbeiten, sondern der pragmatische Ansatz, dass Nachhaltigkeit nur in einem wirtschaftlich gut unterfütterten Raum gelingen kann. Dies bedeutet als allererstes, dass nachhaltig erzeugte Produkte keinesfalls in ihrer Gesamtqualität nachlassen dürfen, weil sonst die Nutzung der Produkte selbst gefährdet ist. Die verfehlte Ausnutzung des Hauptproduktes Fleisch ist der größte überhaupt denkbare Widerspruch zur Nachhaltigkeit.
Nicht weit von diesem Widerspruch entfernt sind jedoch Verhältnisse, unter denen die Effizienz der Erzeugung und die Ausbeute am angestrebten Haupt- oder hochwertig verwendeten Nebenprodukten sinkt. Die hiermit zusammenhängenden Fragen bilden den eigentlichen Schwerpunkt des Bandes. Weil Öko-Produktion völlig neue, auch technologisch neue Rahmenbedingungen setzt, geht sie in Züchtung, Fütterung und –Verarbeitung neue Wege, die Risiken der Qualitätssicherung mit sich bringen können. Hierauf wollen wir aufmerksam machen – nicht als Kritiker, sondern als Berater im besten Sinne eines integrierten Qualitätsmanagements.
Kulmbach, im September 2000 W. BRANSCHEID
Gesetze und Verordnungen, Leitsätze und Richtlinien, HACCP-Konzepte und Qualitätsmanagement erfordern Messungen und Analysen, deren Umfang von Jahr zu Jahr zunimmt. Der Praktiker steht oft vor der Frage, welche die für ihn richtige Methode sei. Mit Mess-, Schnell- und Schätzmethoden befassen sich diese 24. Kulmbacher Fortbildungstage. Ausgerichtet auf die praktische Anwendung im Fleischlabor und Betrieb wird versucht, in 12 Fachbeiträgen Grundlagen zu vermitteln, die das Betriebslabor umsetzen kann.
Zu Schätzmethoden gehört auch die Klassifizierung von Schlachttierkörpern. Auf dieses Thema einzugehen, hätte den Rahmen der Vorträge gesprengt. Wir Haben jedoch in diesem Band 16 der Kulmbacher Reihe einen Beitrag zur Klassifizierung von Rinderschlachttierkörpern aufgenommen, um auf diesem Weg eine im Fleischbereich wichtige Methode zur quantitativen Beschreibung von Schlachttierkörpern dem Leser nahe zu bringen.
Möge dieser Band 16 wie die übrigen Bände vorher eine weitere Lücke in der schriftlichen Darstellung von Themen der Fleischforschung und –technologie schließen.
Kulmbach, im Oktober 1999 K.O. HONIKEL
Im 60. Jahr unseres Bestehens veranstalten die vier Institute der Bundesanstalt für Fleischforschung gemeinsam diese 23. Kulmbacher Fortbildungstage. Die Kulmbacher Fortbildungstage werden seit 1972 durchgeführt; sie dienen dazu, in allgemein verständlicher Form grundlegende sowie aktuelle Erkenntnisse über Fleisch und Fleischerzeugnisse zu vermitteln. Seit 1980 werden die Beiträge der Kulmbacher Fortbildungstage auch in schriftlicher Form in einer Broschüre veröffentlicht. Die daraus entstandene Kulmbacher Reihe umfasst mittlerweile 15 Bände mit zusammen 3.400 Seiten. Sie stellt damit im deutschsprachigen Raum die wohl vollständigste Informationsquelle für alle Fragen rund um das Thema „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ dar.
Das diesjährige Thema
Kühlen, Zerlegen, Kühllagerung, Reifung
Einfluss auf die Fleischqualität
wurde gewählt, weil sich im Bereich der Fleischbehandlung nach der Schlachtung viele neue Techniken und Verfahrensweisen etabliert haben, die vor allem darauf abzielen, die Prozesse ökonomischer zu gestalten. Dabei werden die Auswirkungen auf die Produktqualität häufig nicht ausreichend beachtet bzw. sind nicht bekannt. Die Beiträge lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Einerseits werden überwiegend grundliegende Erkenntnisse vermittelt, dies trifft auf die Beiträge über chemische und physikalische Vorgänge bei Kühlung und Reifung, über die Mikrobiologie von Kühlung und Reifung sowie über den Zusammenhang zwischen Reifung und sensorischer Qualität des Fleisches zu. Andererseits werden in einer zweiten Gruppe von Beiträgen neueste Technologie der Kühlung, Zerlegung und Reifung behandelt; diese Beiträge richten sich im besonderen an den Praktiker.
Wir hoffen, mit diesen Informationen Anstöße und Entscheidungshilfen für Fleischlieferbetriebe sowohl bei notwendigen Neuinvestitionen als auch für die laufende Produktion geben zu können, die dazu führen, Fleisch noch qualitätsbewusster und ökonomischer produzieren zu können.
Kulmbach, im Oktober 1998 K. TROEGER
Gemeinsam veranstalten zum dritten Mal die 4 Institute der Bundesanstalt für Fleischforschung diese 21. Kulmbacher Fortbildungstage. Das weitgespannte Thema der wiederum als Verbraucherveranstaltung ausgerichteten Tagung setzt eine breite Grundlage in der Forschung und im Wissen zum Lebensmittel Fleisch voraus.
21. Kulmbacher Fortbildungstage und 14 Bände der Kulmbacher Reihe zeigen, zu welcher umfassenden und ganzheitlichen Betrachtungsweise die Bundesanstalt für Fleischforschung in der Lage ist. Dieses funktionierende Konzept aufzuteilen oder zu verlagern, wie es zur Zeit der Entstehung diese Bandes diskutiert wird, würde das Thema
Fleisch, Gesundheit – Tierschutz – Umwelt
in der hier dargebotenen Form nicht mehr gestatten, darzustellen.
Gerade Fleisch hat die umfassende, neutrale und fachliche Bearbeitung für alle Interessengruppen nötig. Berichte über BSE-Rindfleisch, Schweinepest, Rückstände, Tierhaltung, Schlacht- und Transportbedingungen, schrecken den Verbraucher ab, mehr aus Verunsicherung, denn aus echter Gefahr oder weitverbreiteten Missständen.
Fleischerzeugnisse, denen vielfach auch heute schon schlimme Dinge unterschoben werden, werden noch mehr Image verlieren, wenn die Liste der darin erlaubten Zusatzstoffe und Zutaten in Europa ohne ausreichende Verbraucherinformation anschwillt. Aufklärung tut not.
Wir, die Mitarbeiter der Institute der Bundesanstalt betreiben mit diesem 14. Band der Kulmbacher Reihe wiederum Beratung, Aufklärung und Wissenstransfer, wie es unsere Aufgabe ist und hoffentlich auch bleiben wird.
Kulmbach, im August 1995 K. O. HONIKEL
Das Institut für Technologie der Bundesanstalt für Fleischforschung veranstaltet 1994 die
20. Kulmbacher Fortbildungstage unter dem Thema
„Schlachten von Schwein und Rind“
Fleischgewinnung und –behandlung stehen mehr denn je im Blickpunkt der öffentlichen Kritik. Der Verbraucher reagiert auf tatsächliche oder vermeintliche Missstände zunehmend mit Konsumverzicht bei Fleisch und Fleischwaren. Die Anpassung von Schlachtstätten an neue Forderungen wird in Zukunft existentiell sein. Umbauten und Neubauten von Schlachtstätten müssen diesen Gesichtspunkten Rechnung tragen,. Neben der Wirtschaftlichkeit gewinnen der Tierschutz, die Hygiene, die Fleischqualität, der Arbeitsschutz und der Umweltschutz eine immer größere Bedeutung. Nicht unberücksichtigt bleiben sollen ergonomische Gesichtspunkte, die u.a. die Akzeptanz des Arbeitsplatzes beeinflussen.
Trotz bereits vorhandener Überkapazitäten werden derzeit neue Schlachtstätten errichtet, viele Schlachtstätten werden z.Zt. umgebaut. Die Berücksichtigung neuer Technologien, die nicht nur quantitativen, sondern nachdrücklich auch hohen qualitativen Anforderungen an das Produkt „Fleisch“ genügen, erscheint dabei unabdingbar. Der allgemeinen Verunsicherung des Verbrauchers bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit beim Verzehr von Fleisch und Fleischwaren kann nur mit einer in allen Bereichen der Fleischerzeugung, -gewinnung, -behandlung und –verarbeitung konsequent umgesetzten Qualitätspolitik entgegnet werden. Dies bedeutet in naher Zukunft auch für Schlachtbetriebe die Notwendigkeit der Einführung eines zertifizierbaren Qualitätsmanagementsystems.
Auch in diesem Jahr ist unsere Zielsetzung, den heutigen Kenntnisstand verständlich und in die Praxis umsetzbar darzustellen. Wie bei vorherigen Fortbildungsveranstaltungen setzen die Vorträge keine Spezialkenntnisse voraus. Möge diese Buch ein Baustein dazu sein, die Probleme `anzugehen`.
Kulmbach, im Oktober 1994 K. TROEGER W. WOLTERSDORF
Landwirtschaft im Umbruch, das kann positiv, muss aber auch negativ gesehen werden. Für die betroffenen Landwirte bedeutet dies soziale Härte und – in gleicher Weise tragisch - Verlust an beruflicher Perspektive. Ein solcher Verlust wird auch dann spürbar, wenn bisher geschätzte Werte nicht mehr angemessen honoriert werden: die vor wenigen Jahren noch hoch angesehene Maximierung der Produktionsmenge wird abgelöst von der staatlich geförderten Brachland- und Prämienlandwirtschaft. In diesem Umfeld eines unsicher gewordenen Berufsbildes wollen wir versuchen, Unterstützung mit sachlicher Information zum fachlichen Detail zu geben.
Mit der Behandlung unserer
„Beiträge zur Erzeugung und Vermarktung von Fleisch“
gehen wir mitten hinein in eine Reihe von Themen, welche wir seit vielen Jahren in eigener Forschung bearbeiten und die aus dieser Forschung heraus für ein allgemeines Verständnis dargestellt werden soll. Dabei stehen neben Aspekten von umfassenderem Interesse diesmal auch Bereiche auf dem Programm, die geringeren „Marktanteil“ haben. Wir meine, dass zukünftig besonders in diesen Bereichen Chancen ergriffen werden können, aber auch Probleme gelöst werden müssen. Wenn dieses Buch hierzu echte „Beiträge“ leisten könnte, wäre dies ein schöner Erfolg.
Kulmbach, im September 1993 W. BRANSCHEID
Rasche Veränderungen in unserer Umgebung, gleichgültig ob ihr Ziel erwünscht oder unerwünscht ist, rufen Unsicherheit und Misstrauen hervor.
Die Änderungen im Lebensmittelbereich, die der Gemeinsame Markt mit sich bringt und über die sich viele erst jetzt bewusst werden, sind tiefgreifend. Über ein Jahrhundert land anerkannte und effektive Wege der Lebensmittelkontrolle in Deutschland werden einem europäischen anders ablaufenden Verfahren gegenübergestellt. Schlagwörter wie Produkthaftung, Qualitätssicherung, Audits, Zertifizierung und Akkreditierung, verunsichern Hersteller wie Käufer.
Wir versuchen mit den 18. Kulmbacher Fortbildungstagen und diesem Band 11 der Kulmbacher Reihe zum Thema
Qualitätssicherung im Fleischbereich
die Verunsicherung abzubauen und mit verständlichen Worten an Hand von Beispielen einen Einblick in die verwirrende Begriffsvielfalt zu schaffen. Wir wollen gangbare Wege aufzeigen und bei den Sicherungsmaßnahmen einem Messaktionismus vorbeugen, indem wir analytische Verfahren in ihrem sonnvollen Einsatz darstellen und deren Ergebnisse werten. Wir möchten mithelfen, das hohe Niveau deutscher Fleischwaren aufrecht zu erhalten und hoffen, dass es uns gelingt, dieses schwierige Ziel zu erreichen.
Angesprochen sind vor allem die mittelständischen Unternehmen, angefangen vom landwirtschaftlichen Betrieb, über den Schlachthof, bis zum handwerklichen Fleischerfachgeschäft und Fleischwarenbetrieb. Wir wollen klar stellen, dass nicht alles neu ist, dass vieles, was bisher üblich war, auch weiterhin Bestand haben wird und sich in das europäische Konzept einfügt.
Wir, die Autoren, bedanken uns bei allen, die mitgeholfen haben, die 18. Kulmbacher Fortbildungstage zu veranstalten und diesen Band entstehen zu lassen.
Kulmbach, im Oktober 1992 K.O. HONIKEL
Das Streben nach Sicherheit liegt im Trend der Zeit. Dabei handelt es sich jedoch nicht nur um eine Mode-Strömung, sondern soweit es einen wichtigen Bestandteil unseres Lebens, nämlich die Lebensmittel, betrifft, um einen legitimen Anspruch.
Der Konsument von Lebensmitteln ist heute stärker verunsichert als je zuvor. Das ist einerseits auf die fülle von Informationen zurückzuführen, die ihm oder ihr täglich über die Medien angedient werden. Doch die Medien machen keinen Trend, sondern sie können nur ein bereits unterschwelliges Interesse verstärken. Der Konsument erwartet allerdings nicht nur Informationen, sondern auch eine unvoreingenommene Bewertung der gegebenen Situation und vor allem auch und zu Recht, dass Missstände abgestellt oder zumindest minimiert werden. Erzeuger, Verarbeiter und Verteiler von Lebensmitteln brauchen Unterstützung von einer unabhängigen Wissenschaft, um den Vorstellungen der Verbraucher gerecht zu werden,. Auch das fleischverarbeitende Gewerbe möchte sichere Lebensmittel herstellen und ist bereit, im Rahmen der Qualitätssicherung dafür nach besten Kräften zu sorgen. Doch wie kann eine sinnvolle und praktikable Qualitätssicherung bei Fleisch und Fleischerzeugnissen durchgeführt werden? Auf diese Frage soll der vorliegende Band 10 der Kulmbacher Reihe einige Antworten geben.
Kulmbach, im Oktober 1990 L. LEISTNER
Entsprechend ihrer Aufgabe, wissenschaftliche Grundlagen für die Verbraucherpolitik zu erarbeiten und die gewonnenen Erkenntnisse zum Nutzen des Gemeinwohls zu erweitern, veranstaltet die Bundesanstalt für Fleischforschung in diesem Jahr nach 1983 ihr zweites Verbraucherseminar unter dem Thema
FLEISCH UND WURST
Bedeutung in der Ernährung des Menschen
im Rahmen der 16. Kulmbacher Fortbildungstage.
Mit dieser Tagung, deren zwölf Vorträge in diesem Band 9 der Kulmbacher Reihe zusammengestellt sind, möchten wir Aussagen über die Art und Weise der Fleischgewinnung sowie über die Zusammensetzung von Fleisch und Fleischwaren machen, die gesundheitlichen Aspekte des Fleischverzehrs darstellen sowie die Aufgaben der amtlichen Lebensmittelkontrolle und die Bedeutung des Lebensmittelrechts im Sinne des Verbraucherschutzes beschreiben.
Wir hoffen, durch eine einfache Darstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse die weit verbreitete Unsicherheit von Verbrauchern und auch von Fachkräften über den Stellenwert und die Bedeutung des Fleisches in der menschlichen Ernährung abzubauen. Dabei hoffen wir auch, sich widersprechende oder falsche Aussagen in Medien und Publikationen aller Art richtig- oder klarstellen zu können. Wir wollen keinem erhöhten Fleischverzehr das Wort reden, sondern dazu beitragen, dass der Verbraucher ohne Ängste und mit Genuss Fleisch und Fleischwaren im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung verzehren kann.
Kulmbach, im Oktober 1989 K.O. HONIKEL
Das Institut für Technologie der Bundesanstalt für Fleischforschung veranstaltet 1988 die
15. Kulmbacher Fortbildungstage unter dem Thema
„Technologie der Kochwurst und Kochpökelware“
Mit diesem Band 8 der Kulmbacher Reihe, der die zwölf Vorträge in Buchform zusammenfasst, setzt die Bundesanstalt für Fleischforschung ihre Bemühungen fort, der Öffentlichkeit größere aktuelle Themenkreise um Fleisch und Fleischerzeugnisse darzustellen. Vorgabe ist hierbei, den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erfassen und dabei auch für den weniger Informierten oder Spezialisierten eine verständliche Darstellung zu finden.
Aus den großen Produktgruppen der Fleischerzeugnisse wurde bisher über Brühwurst, Rohwurst und Rohpökelware berichtet (Band 4 „Technologie der Brühwurst“, Band 5
„Mikrobiologie und Qualität von Rohwurst und Rohschinken“). Der vorliegende Band ergänzt mit Ausführungen über Kochwürste und Kochpökelwaren die Darstellung der Fleisch- und Wurstwarenproduktion aus gegenwärtiger Sicht.
Die Kochwürste sind typische Wurstarten Mitteleuropas, die aus der Hausschlachtung und der angestrebten umfassenden Verwertung essbarer Tierkörperteile hervorgingen und die sich nach wie vor großer Beliebtheit erfreuen. Das Geheimnis bei der Herstellung hervorragender Kochwürste bleibt die Verwendung schlachtfrischer Rohstoffe, wie sie bei der ursprünglichen Hausschlachtung vorlagen.
Die Kochpökelwaren sind historisch gesehen jüngere Fleischerzeugnisse, deren Herstellung zu hochwertiger Qualität besonders viel Sachverstand verlangt. Moderne Technologien der jüngeren Zeit haben Produktqualität und –image nicht immer gedient, andererseits werden nach wie vor vielerorts gute Erzeugnisse hergestellt.
Möge das Buch zur Erweiterung des Kenntnisstandes beitragen, Fehlfabrikationen und Verluste vermeiden helfen und die Herstellung hervorragender Erzeugnisse unterstützen.
Kulmbach, im Oktober 1988 F. WIRTH
Die Rindfleischproduzenten der Bundesrepublik Deutschland durchlaufen eine nachhaltig schwierige Situation. Der Rindfleischverbrauch stagniert, gleichzeitig steigen die Produktionsziffern, und als Folge davon wachsen die Überschüsse. Trotzdem sind Einschränkungen der Interventionsmaßnahmen absehbar, zusätzliche Unruhe schafft die Milchkontingentierung. Wohlgemeinte Hilfe in Form direkter Subventionen greift kaum, umfassende langfristige Lösungen sind nicht zu erwarten.
Diese Probleme sind für uns Anlass, das Thema
„Rindfleisch – Schlachtkörperwert und Fleischqualität“
aus der Sicht der eigenen Arbeit und unter Berücksichtigung der Literatur ausführlich darzustellen und zu diskutieren.
Mit diesem Thema steht der jetzt vorgelegte 7. Band in der Tradition vorangegangener Bände und gibt wiederum dem Aspekt der Qualität einen besonderen Raum. In der verstärkten Hinwendung zur Qualitätsproduktion sehen wir zumindest für einzelne Betriebsformen Möglichkeiten, den derzeitigen Tiefpunkt zu überwinden. Wir wollen helfen, Wissenslücken aufzuspüren, um Marktlücken nutzen zu können.
Angesprochen sind alle, die der Rinderzucht verbunden und an der Rindfleischvermarktung interessiert sind. Die sachlich fundierte und dennoch möglichst einfache Darstellung soll Wissenschaft und Praxis in gleicher Weise zugänglich sein. Wir hoffen, dass diese Broschüre direkt und indirekt ihren Weg in die Rindfleischerzeugung findet.
Dieser 6. Band der Kulmbacher Reihe mit dem Titel
Chemisch-physikalische Merkmale der Fleischqualität
bietet in schriftlicher Form den Inhalt der Vorträge an, die im Rahmen der 13. Kulmbacher Fortbildungstage 1986 von Wissenschaftlern des Instituts für Chemie und Physik der Bundesanstalt für Fleischforschung gehalten werden. Mit der Wahl dieses Themas verfolgen wir das Ziel, Merkmale der Fleischqualität zu beschreiben, Grundlagen ihrer physikalisch-chemischen Messung darzustellen sowie Zusammenhänge zwischen Art und Menge einzelner Fleischinhaltsstoffe, Strukturen des Fleisches und verschiedenen Qualitätskriterien aufzuzeigen. Wir sind uns dabei wohl bewusst, dass nicht alle Faktoren, die der Begriff Fleischqualität einschließt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit physikalischen oder chemischen Methoden erfassbar sind.
Wir hoffen, durch eine einfache Darstellung nicht nur den Wissenschaftlern in Forschung, Praxis und Überwachung anzusprechen, sondern vor allem dem Praktiker einen Einblick in die Thematik geben zu können. Dieser Band 6 der Kulmbacher Reihe steht inhaltlich mit dem Band 2 aus dem Jahre 1981 mit dem Titel „Beiträge zur Chemie und Physik des Fleisches“ in engem Zusammenhang und ist als Fortsetzung der damals vorgestellten Beiträge zu sehen.
Wir, die Autoren, danken sehr herzlich allen Mitarbeitern des Instituts für Chemie und Physik und der Bundesanstalt für Fleischforschung, die am entstehen dieses Bandes mitgearbeitet haben und helfen, die 13. Kulmbacher Fortbildungstage durchzuführen.
Kulmbach, im Oktober 1986 K.O. HONIKEL
Im Jahre 1985 führt die Bundesanstalt für Fleischforschung (BAFF) die 12. Kulmbacher Fortbildungstage durch, die seit einigen Jahren jeweils von einem unserer vier Institute getragen werden. Anlässlich der Fortbildungstage wurden zu den behandelten Themen Broschüren vorgelegt, die zu viel beachteten und verwendeten Unterlagen für Studierende der Lebensmittelwissenschaft, Praktiker des fleischverarbeitenden Gewerbes und auch die Lebensmittelüberwachung geworden sind. Die folgenden Broschüren sind bereits verfügbar und können von der BAFF bezogen werden:
Themen aus der Mikrobiologie, Hygiene und dem Lebensmittelrecht
(Institut für Mikrobiologie, Toxikologie und Histologie der BAFF, 1980)
Beiträge zur Chemie und Physik des Fleisches
(Institut für Chemie und Physik der BAFF, 1981)
Beiträge zum Schlachtwert von Schweinen (vergriffen)
(Institut für Fleischerzeugung und Vermarktung der BAFF, 1982)
Technologie der Brühwurst
(Institut für Technologie der BAFF, 1984)
Das Institut für Mikrobiologie, Toxikologie und Histologie der BAFF richtet 1985 die Fortbildungstage unter dem Thema „Mikrobiologie und Qualität von Rohwurst und Rohschinken“ aus. Unsere Beiträge zu diesem Thema haben eine technologische Basis, es geht uns jedoch vor allem darum, aufzuzeigen, auf welchen Faktoren die mikrobiologische und sensorische Qualität von Rohwurst und Rohschinken beruhen, und welche Kriterien sichere und hochwertige Produkte erfüllen sollen.
Auch in diesem Jahr war unsere Zielsetzung, wissenschaftliche Ergebnisse einfach und dennoch zutreffend mitzuteilen. Wir hoffen, dass unsere Beiträge wiederum mit Interesse aufgenommen werden und ein weiterer Baustein dazu sind, von der Kunst der Fleischwaren-Herstellung nicht nur das „Wie“, sondern auch das „Warum“ verstehen zu lernen.
Kulmbach, im Oktober 1985 L. LEISTNER
Das Institut für Technologie der Bundesanstalt für Fleischforschung, das die KULMBACHER FORTBILDUNGSTAGE 1984 auszurichten hat, wählte als Thema die
TECHNOLOGIE DER BRÜHWURST.
Die wesentlichen Aussagen der Referate dieser Veranstaltung sind in der vorliegenden Broschüre zusammengefasst.
Nach der Produktionsmenge sind Brühwürste in Mitteleuropa die bedeutendste Fleischware. Mehrere hundert Arten und regionale Verschiedenheiten sind bekannt. Obwohl im wesentlichen nur aus Muskelgewebe, Fettgewebe und Wasser bestehend ist die Brühwurst bei Wertung der biochemischen, chemischen und physikalischen Abläufe während der Herstellung trotzdem ein kompliziertes Lebensmittel, und auch für die Fleischforschung gibt es noch Kenntnislücken, insbesondere bei den Bindungs- und Zerkleinerungsvorgängen. Die wesentlichen Prozessschritte kann man jedoch heute deuten und der Praxis als Hilfe für das Verständnis der Produktionsvorgänge und damit zur Vermeidung von fehlerhaften Fabrikationen darstellen.
Wie bei vorangegangenen Fortbildungsveranstaltungen setzen die Vorträge keine umfassenden Fachkenntnisse voraus. Auch war es das Bemühen der Referenten, für einen breiten Zuhörerkreis eine verständliche Darstellung des gegenwärtigen Wissenstandes um die Brühwurstherstellung anzubieten.
Kulmbach, im Oktober 1984
F. WIRTH
z.Zt. vergriffen
z.Zt. vergriffen
Seit dem Jahre 1972 führt die Bundesanstalt für Fleischforschung die “Kulmbacher Fortbildungstage” durch, die in allgemein verständlicher Form grundlegende Kenntnisse über fleisch und Fleischerzeugnisse vermitteln sollen. Dagegen stellt die „Kulmbacher Woche“, die ebenfalls jedes Jahr zur Durchführung kommt, aktuelle Themen der Fleischforschung zur Diskussion, für deren Verständnis die Fortbildungstage nützlich sein können.
Während zunächst sämtliche Institute unserer Forschungsanstalt auch zu den Fortbildungstagen beigetragen haben, wird seit 1979 eine neue Konzeption verfolgt, nach der in jedem Jahr eines der vier Institute der Bundesanstalt für Fleischforschung die Fortbildungstage ausrichtet. Im Jahre 1980 ist diese Aufgabe dem Institut für Mikrobiologie, Toxikologie und Hygiene zugefallen.
Wir berichten heuer über Themen aus der Mikrobiologie und Hygiene sowie dem dazu in Beziehung stehenden Lebensmittelrecht. Dabei haben wir uns um eine Darstellung bemüht, die für den Praktiker in Handwerk und Industrie, für Studenten der Fleischtechnologie und auch für die Lebensmittelüberwachung ansprechend und verständlich ist. Auf diese Weise wurde ein kleines Kompendium geschaffen, dessen erste Auflage den Teilnehmern der „z. Kulmbacher Fortbildungstage“ in der Hoffnung überreicht wird, dass es über diese Tagung hinaus ein gern gelesener Ratgeber werden möge.
Kulmbach, im Oktober 1980
L. LEISTNER
Vorstandschaft
Wolfgang Härtl
Unifleisch GmbH & Co KG
Dr. Heinrich Henze-Wethkamp
Walsroder Casings GmbH
Michael Bamberger
Fachschule für Lebensmitteltechnik
Dr. Verena Schütz-Schwark
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Dr. Farina Mieloch
Deutscher Fleischer-Verband e.V.
Roger Fechler
Deutscher Bauernverband e.V.
Cornelius Gatzemeier
Hela Gewürzwerk Hermann Laue GmbH
Mitarbeiter
Dr. Siegfried Münch
Wolfgang Czepek
Andrea Gremer
Satzung
der
Förderergesellschaft
für Fleischforschung e.V.
Januar 2022
§ 1 Name, Sitz, Zweck und Rechtsform
- Die Förderergesellschaft für Fleischforschung e.V. mit dem Sitz in Kulmbach hat den Zweck, die Fleischforschung zu unterstützen.
- Die Förderergesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung in der jeweils gültigen Fassung, und zwar insbesondere durch
- Förderung von Tagungen und Vorträgen;
- Pflege eines ständigen Gedankenaustausches mit einschlägigen land- und fleischwirtschaftlichen Organisationen, wissenschaftlichen Gesellschaften, Bibliotheken, Instituten, Universitäten des In- und Auslandes;
- Verleihung von Stipendien zur Förderung junger Wissenschaftler sowie Auszeichnung verdienter Wissenschaftler auf dem Gebiet der Fleischwirtschaft;
- Bereitstellung von Mitteln für Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Fleischwirtschaft.
- Der Zweck der Förderergesellschaft ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
- Zur Erlangung der Rechtsfähigkeit ist die Förderergesellschaft in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft kann erworben werden
- von natürlichen Personen;
- von Betrieben, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform;
- von Personenvereinigungen ohne oder mit Rechtspersönlichkeiten;
- von sonstigen Körperschaften oder Institutionen privaten oder öffentlichen Rechts.
- Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des erweiterten Vorstandes. Gegen die Ablehnung ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig, die endgültig entscheidet.
- Auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes kann die Mitgliederversammlung die Eh-renmitgliedschaft verleihen.
- Mit der Aufnahme erkennt das aufzunehmende Mitglied für sich, seine vertretungsbeauftragten Firmenmitinhaber und seine Rechtsnachfolger bis zur satzungsgemäß erfolgten Beendigung der Mitgliedschaft die Satzung und die bis zu seiner Aufnahme bestehenden Beschlüsse als verbindlich an.
§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss, ferner bei Mitgliedern zu § 3, 1a durch Tod, bei Mitgliedern zu § 3, 1b durch dauernde Stilllegung des Betriebes und rechtskräftige Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bei Mitgliedern zu § 3, 1c und d durch deren Erlöschung.
- Die Mitglieder können aus der Förderergesellschaft durch schriftliche Erklärung zum Schlusse eines Geschäftsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten austreten.
- Durch Beschluss des erweiterten Vorstandes kann ein Mitglied ausgeschlossen werden
- bei grober Verletzung der Satzung, der bestehenden Beschlüsse und der Mitgliedspflichten;
- bei unehrenhaftem Verhalten.
- Das ausscheidende Mitglied ist vorher zu hören. Auf Antrag ist es zu der über den Ausschluss beratenden Sitzung des erweiterten Vorstandes zu laden.
- Der Ausschlussbeschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Er ist dem betroffenen Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu geben.
- Gegen den Ausschluss ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig, deren Entscheidung endgültig ist. Der Ausschluss wird mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam.
- Die Beendigung der Mitgliedschaft befreit nicht von der Erfüllung noch bestehender Verpflichtungen gegenüber der Förderergesellschaft. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 5 Beiträge
Jedes Mitglied hat zur Deckung der Kosten der Förderergesellschaft Beiträge zu leisten. Die Beitragshöhe und die Zahlungsweise werden von der Mitgliederversammlung durch eine Beitragsordnung festgesetzt.
§ 6 Organe der Förderergesellschaft
- Die Organe der Förderergesellschaft sind:
- der gesetzliche Vorstand;
- der erweiterte Vorstand;
- die Mitgliederversammlung.
- Über jede Sitzung bzw. Versammlung der Förderergesellschaft, ihrer Organe und Aus-schüsse ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist jeweils von dem Leiter der Sitzung oder Versammlung und der Geschäftsführung zu unterzeichnen. Die Niederschriften über Mitgliederversammlungen sind sämtlichen Mitgliedern zugänglich zu machen, die übrigen Niederschriften nur den Mitgliedern des betreffenden Gremiums und dem Vorstand.
§ 7 Gesetzlicher und erweiterter Vorstand
1. Der gesetzliche Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Mitglied des gesetzlichen Vorstandes ist allein zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung berechtigt; vereinsintern können die stellvertretenden Vorsitzenden den Vorsitzenden jedoch nur im Verhinderungsfall vertreten.
2. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem gesetzlichen Vorstand und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
3. Alle Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl auf zwei Jahre gewählt. Es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt auf Antrag und mit zwei Drittel (2/3) Mehrheit eine offene Wahl.
§ 8 Aufgaben und Tätigkeiten des gesetzlichen und des erweiterten Vorstandes
1. Aufgabe des gesetzlichen Vorstandes ist die Vertretung der Förderergesellschaft und die Beschlussfassung in rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten sowie ihrer Repräsentation aus ziel- und zweckbezogenen Anlässen.
2. Dem erweiterten Vorstand obliegt die Leitung der Förderergesellschaft nach Maßgabe der von der Mitgliederversammlung aufgestellten Richtlinien. Er hat insbesondere
a) die Beschlüsse der Vereinsorgane durchzuführen oder die Aufsicht über ihre Durchführung auszuüben;
b) das Vermögen der Förderergesellschaft zu verwalten;
c) die Mitgliederversammlung vorzubereiten;
d) den Haushaltsplan zu entwerfen und den an die Mitgliederversammlung zu erstattenden Jahresbericht mit Jahresrechnung aufzustellen.
3. Der erweiterte Vorstand kann für Sonderaufgaben Arbeitsausschüsse einrichten, deren Beratungsergebnisse dem erweiterten Vorstand zur Genehmigung vorzulegen sind.
4. In wichtigen Angelegenheiten, welche der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden sollten, deren Erledigung jedoch nicht bis zur Einberufung einer solchen Versammlung zurückgestellt werden kann, ist der erweiterte Vorstand ermächtigt, nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. Diese Entscheidungen sind der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
5. Der gesetzliche Vorstand und der erweiterte Vorstand fassen Beschlüsse grundsätzlich in Sitzungen, die auch virtuell erfolgen können; § 11 gilt entsprechend. Die Geschäftsführung hat an allen Sitzungen teilzunehmen. Zu den Sitzungen können Gäste, Sachverständige und Auskunftspersonen zugezogen werden.
6. Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt in Textform seitens des Vorsitzenden. Die Einladung muss spätestens zwei Wochen vor der Sitzung versendet sein. Mit Zustimmung aller Mitglieder kann auf die Einhaltung dieser Einberufungsvorschrift verzichtet werden.
7. Der Vorsitzende führt den Vorsitz in der Sitzung des gesetzlichen Vorstandes und des erweiterten Vorstandes. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden führt den Vorsitz ein Stellvertreter und bei deren Abwesenheit ist unter der Leitung des ältesten anwesenden Mitgliedes ein Sitzungsvorsitzender zu wählen.
8. Der gesetzliche Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß eingeladen sind und an der Sitzung teilnehmen. Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens vier Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Alle Mitglieder des gesetzlichen und des erweiterten Vorstandes haben gleiches Stimmrecht. Die Art der Abstimmung bestimmt der Sitzungsvorsitzende. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht besondere Bestimmungen bestehen. Bei Stimmengleichheit gilt die zur Entscheidung gestellte Angelegenheit als abgelehnt.
9. Sitzungen des gesetzlichen Vorstandes und des erweiterten Vorstandes finden statt, so oft es die Interessen der Förderergesellschaft erfordern. Die Sitzungen des gesetzlichen Vorstandes finden statt, wenn mindestens zwei Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes dies fordern. Mindestens drei Mitglieder des erweiterten Vorstandes oder die Geschäftsführung können unter Darlegung ihrer Gründe beantragen, dass der Vorsitzende den erweiterten Vorstand unverzüglich zu einer Sitzung einberuft. Wird dem Antrag nicht binnen zwei Wochen entsprochen, so können der oder die Antragsteller unter Mitteilung des Sachverhaltes selbst den erweiterten Vorstand zu einer Sitzung einberufen.
10. Der Vorsitzende kann eine Beschlussfassung des gesetzlichen Vorstandes oder des erweiterten Vorstandes ohne die Einberufung einer Sitzung im Wege schriftlicher Abstimmung, oder durch andere Fernkommunikationsmedien anordnen. Eine solche Abstimmung ist nur zulässig, wenn kein Mitglied des gesetzlichen und erweiterten Vorstandes diesem Verfahren widerspricht.
§ 9 Ehrenamtliche Tätigkeit der Vorstands- und Ausschussmitglieder
1. Die Tätigkeit des gesetzlichen Vorstandes, des erweiterten Vorstandes und der Arbeitsausschüsse ist ehrenamtlich und streng persönlich. Die Mitglieder dieser Gremien haben bei der Ausübung ihres Amtes die in § 1 beschriebenen Aufgaben der Förderer-gesellschaft wahrzunehmen.
2. Alle Mitglieder des gesetzlichen und des erweiterten Vorstandes sowie alle Mitglieder von Arbeitsausschüssen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheit gilt auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem gesetzlichen Vorstand, dem erweiterten Vorstand oder den Arbeitsausschüssen. Die Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes und des erweiterten Vorstandes erhalten auf Antrag Ersatz der Reisekosten und baren Auslagen. Der erweiterte Vorstand erlässt hierzu eine Reisekostenordnung.
3. Alle Mitglieder des gesetzlichen und des erweiterten Vorstandes sowie alle Mitglieder von Arbeitsausschüssen haften für etwaige Verletzungen ihrer Obliegenheit nur insoweit, als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
§ 10 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch einen stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen. Die Einberufung erfolgt in Textform mit Angabe von Zeit und Ort der Versammlung und der Tagesordnung. Zwischen dem Tag, an dem die Einladung versendet ist und dem Tag der Versammlung muss eine Frist von mindestens vier Wochen liegen, wobei die beiden genannten Tage nicht mitzurechnen sind.
2. In jedem Geschäftsjahr muss eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Bei Bedarf können außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden. Sie sind einzuberufen, wenn ein Zehntel der Mitglieder die Einberufung verlangt. Wird einem solchen Antrag nicht stattgegeben, so können die Antragsteller selbst eine Mitgliederversammlung einberufen.
3. Anträge zur Tagesordnung müssen der Förderergesellschaft zwei Wochen vor der Versammlung in Textform vorliegen. Sie sind den Vereinsmitgliedern unverzüglich durch Rundschreiben bekannt zu geben.
4. Der Vorsitzende führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden führt das älteste anwesende Mitglied des erweiterten Vorstandes den Vorsitz. Ist kein Mitglied des erweiterten Vorstandes anwesend, so wählt die Mitgliederversammlung unter Leitung des ältesten Vereinsmitgliedes aus ihren Reihen mit einfacher Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
5. An der Mitgliederversammlung nehmen die in § 3, 1a genannten Personen persönlich teil. Die in § 3, 1b bis d aufgeführten Mitglieder werden durch eine gemäß Gesetz oder Rechtsgeschäft vertretungsberechtigte Person, die eine Vollmacht vorzulegen hat, in der Mitgliederversammlung vertreten. Ein Mitglied bzw. ein bevollmächtigter Vertreter eines Mitgliedes kann in einer Mitgliederversammlung höchstens zwei weitere Mitglieder vertreten. Vollmachten bedürfen der Schriftform. Über die Gültigkeit be-strittener Vollmachten entscheidet der Vorsitzende der Versammlung. Die Regelung des § 11 Nr. 4 gilt ergänzend.
6. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
7. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der in der Mitgliederversammlung vertretenen Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes vorschreiben. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
8. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn gemäß § 10 Nr. 1 form- und fristgerecht eingeladen wurde.
9. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien der Vereinsarbeit, sie dient der Aussprache und der Unterrichtung der Mitglieder. Sie ist ferner zuständig:
a) für die Wahl der Vorstandsmitglieder (vgl. § 7 Ziff. 3);
b) für die Entlastung des gesetzlichen Vorstandes und des erweiterten Vorstandes nach Beschlussfassung über den Geschäftsbericht;
c) für die Wahl von Rechnungsprüfern;
d) für die Entscheidung über alle ihr vorgelegten Anträge des gesetzlichen Vorstandes, des erweiterten Vorstandes oder der Mitglieder;
e) für Satzungsänderungen;
f) für die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und Änderung der Beitragsordnung;
g) für die Auflösung des Vereins;
h) für alle ihr sonst durch Gesetz, Statut oder Beschlüsse übertragenen Aufgaben.
10. Allgemeine Angelegenheiten, soweit sie das gesamte Vereinsinteresse berühren, insbesondere Satzungsfragen, sind in der ordentlichen Mitgliederversammlung zu behandeln.
11. In Verbindung mit der ordentlichen Mitgliederversammlung soll durch Vorträge und Besichtigungen das Interesse der Mitglieder an den Zielsetzungen des Vereins, insbesondere den durch den Verein geförderten Forschungsvorhaben einschließlich Ausstattungen des Labor- und Bibliotheksbereichs und die Zusammenarbeit mit der Praxis gefördert werden.
§ 11 Form der Sitzungen und Versammlungen
1. Die Sitzungen und Mitgliederversammlungen werden grundsätzlich als Präsensveranstaltungen abgehalten.
2. Die ordnungsgemäße Durchführung einer Sitzung bzw. Mitgliederersammlung kann auch virtuell sowie als Hybridveranstaltung oder aber ohne Versammlung im reinen Umlaufverfahren unter Stimmabgabe in Textform erfolgen. Für die Wirksamkeit eines Beschlusses im reinen Umlaufverfahren ist eine Beteiligung aller Mitglieder, die Stimmabgabe der Hälfte der Mitglieder in Textform bis zu dem vom Vorstand festgesetzten Termin und die Beschlussfassung mit der erforderlichen Mehrheit Voraussetzung.
3. Die Zugangsberechtigungen sowie sämtliche Information, die zur uneingeschränkten Teilnahme an eine virtuellen oder hybriden Sitzung oder Mitgliederversammlung benötigt werden, insbesondere die Informationen über eventuelle Zugangsdaten sowie darüber hinaus auf welche Weise das Rede-, Antrags-, Auskunfts- und Stimmrecht ausgeübt und wie und bis wann die schriftliche oder elektronische Stimmenabgabe zu erfolgen hat, werden nach Anmeldung mit einer gesonderten E-Mail zwei Tage vor der Sitzung oder Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte der Geschäftsstelle bekannt gegebenen E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds des Organs. Mitglieder, die über keine E-Mail-Adresse verfügen erhalten die Zugangsdaten per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebenen Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefs zwei Tage vor der Sitzung oder Mitgliederversammlung. Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, die Zugangsberechtigung keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.
Alternative ohne vorherige Anmeldung:
Die Zugangsberechtigungen sowie sämtliche Information, die zur uneingeschränkten Teilnahme an einer virtuellen oder hybriden Sitzung oder Mitgliederversammlung benötigt werden, insbesondere die Informationen über eventuelle Zugangsdaten sowie darüber hinaus auf welche Weise das Rede-, Antrags-, Auskunfts- und Stimmrecht ausgeübt und wie und bis wann die schriftliche oder elektronische Stimmenabgabe zu erfolgen hat, werden zusammen mit der Einberufung mitgeteilt. Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, die Zugangsberechtigung keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.
4. Die Ausübung von Stimmvollmachten in einer virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung ist zulässig, wenn die Vollmacht dem Vorstand mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form nachgewiesen wird.
5. Die Entscheidung über die Form der Sitzung bzw. Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand.
6. Die Übertragung der Mitgliederversammlung in Bild und Ton ist zulässig. Die Entscheidung darüber, ob und auf welche Weise die Mitgliederversammlung in Ton und Bild übertragen wird, obliegt dem Vorstand. Die Art und Weise der Übertragung ist mit der Einberufung bekanntzumachen.
§ 12 Geschäftsführung
Zur Erledigung der laufenden Geschäfte der Förderergesellschaft bestellt der erweiterte Vorstand einen Geschäftsführer, der nach Möglichkeit in der Fleischforschung am Standort Kulmbach tätig sein sollte.
§ 13 Besondere Bestimmungen über die Führung der Geschäfte
Die Geschäftsführung der Förderergesellschaft hat auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet zu sein und den Bestimmungen zu entsprechen, die die Satzung über die Voraussetzungen für steuerliche Vergünstigungen enthält und die darüber hinausgehend finanzrechtlich möglich und abgesichert sind.
§ 14 Auflösung der Förderergesellschaft
1. Die Auflösung der Förderergesellschaft kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen, zu welcher die Mitglieder durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von vier Wochen eingeladen werden müssen.
2. Zur Wirksamkeit des Beschlusses ist eine Mehrheit von drei Viertel (3/4) der Stimmen der erschienenen Mitglieder erforderlich. Der Auflösungsbeschluss kann auch durch einstimmig dahingehende schriftliche Stimmabgabe der Mitglieder an die Kanzlei eines mit der Abstimmungsbenachrichtigung zu benennenden Notars am Sitz der Förderergesellschaft erfolgen. Zu einer solchen Stimmabgabe ist mit einer Frist von vier Wochen aufzufordern.
3. Im Falle der Auflösung der Förderergesellschaft ist das Vermögen für gemeinnützige Zwecke, vor allem zur Förderung von Forschungsaufgaben, die für die Fleischwirtschaft von Bedeutung sind, zu verwenden. Ein entsprechender Beschluss ist von der Mitgliederversammlung, die über die Auflösung entscheidet, zu fassen.
4. Für Verpflichtungen haftet nur das Vereinsvermögen.
§ 15 Anwendung der Bestimmungen des BGB
Soweit in dieser Satzung nicht Abweichendes bestimmt ist, regeln sich die Rechtsverhältnisse der Förderergesellschaft nach den vereinsrechtlichen Vorschriften des BGB.
§ 16 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dieser Satzung gilt die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes am Vereinssitz als vereinbart.
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Diese Satzung wurde von der 19. Mitgliederversammlung am 3. Mai 1976 in Kulmbach genehmigt. Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kulmbach unter VR 160 am 14. Juli 1976.
Auf Beschluss der 30. Mitgliederversammlung am 5. Mai 1987 wurde § 7 Abs. 3 ergänzt: ‚Es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt auf Antrag und mit zwei Drittel (2/3) Mehrheit eine offene Wahl.’ Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kulmbach unter VR 56 am 9. Oktober 1987.
Auf Beschluss der 47. Mitgliederversammlung am 4. Mai 2004 wurde die Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck und Rechtsform), § 10 (Mitgliederversammlung), § 11 (Geschäftsführung) und § 13 (Auflösung der Förderergesellschaft) geändert. Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kulmbach unter VR 56 am 29. November 2004.
Auf Beschluss der 52. Mitgliederversammlung am 5.Mai 2009 wurde die Satzung in § 10 Abs.8 geändert. Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgericht Bayreuth unter VR 10056 am 02. Dezember 2009.
Auf Beschluss der 60. Mitgliederversammlung am 5.Februar 2018 wurde die Satzung in § 1 Abs.1 geändert. Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgericht Bayreuth unter VR 10056 am 15. August 2018.
Auf Beschluss der 63. Mitgliederversammlung am 8.Dezember 2021 wurde die Satzung in § 4 Nr. 1, § 8 Nr. 5, 6, 7, 8, 10, § 10 Nr. 1, 3, 5 und § 11 geändert und die §§ 12 bis 16 sind entsprechend umnummeriert. Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgericht Bayreuth unter VR10056 am... -> (exaktes Datum wird nachgeicht, sobald vom Amtgericht Bayreuth eingetragen)